Der Berliner U 6 Vergewaltiger befand sich bereits geraume Zeit im offenen Vollzug und wurde jetzt auf Basis der Zweidrittelregelung freigelassen. Wie die Deutsche Anwaltsvermittlung in Erfahrung gebracht hat, wurde Herrn Aly E. inzwischen durch die Berliner Verwaltung eine unbefristete Duldung ausgesprochen, obgleich er von Sozialleistungen lebt. Aly E. wird daher nicht abgeschoben. Aly E. hatte u.a. dadurch Aufmerksamkeit erregt, wie er seine Taten vor Gericht gerechtfertigt hat, z.B. mit den Sätzen: „Dieses Verhalten gegen Frauen ist in Ägypten üblich“ oder „Frauen dürfen nach dem Islam nicht nein sagen“.