Seit dem 19.03.2015 steht fest:
Die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz tauschen ab 2018 automatisch Kontodaten aus. Undeklarierte Einkommen auf Schweizer Konten sind daher nicht mehr möglich.
Die Mitgliedstaaten erhalten jährlich Name, Adresse, Steuernummer, Geburtsdatum ihrer Bürger nebst weiterer Koordinaten mit Konten in der Schweiz. Dies entspricht den OECD/G20-Standards für den automatischen Informationsaustausch.
Die Schweizer Regierung muss der Regelung noch zustimmen, was noch in der ersten Jahreshälfte erfolgen dürfte. Da das Abkommen am 19.03.2015 von den Unterhändlern der EU und der Schweiz initialisiert wurde, erscheint die Zustimmung als gesichert.
In Hinblick auf diese Entwicklung wird mit dem Nachzug weiterer Staaten und einer Zunahme der Selbstanzeigen gerechnet.
Berlin, 19.03.2015, Deutsche Anwaltsvermittlung
www.deutsche-anwaltsvermittlung.de